Prophylaxe
Zahnmedizinische Prophylaxe bezeichnet alle vorbeugenden Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates entstehen oder sich verschlimmern. Die Behandlung wird von Privatversicherungen übernommen, in vielen Fällen aber auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, bzw. von den privaten Zusatzversicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Zusatzversicherung.