Funktionstherapie
Die Funktionsstörung des Kiefergelenkes ist, ausgehend von den Symptomen, ein uneinheitlicher Komplex. Als wichtige Größe im Regelwerk der Körperstatik haben Störungen im Kiefergelenk weitreichende Folgen für den Organismus .Die Verzahnung der Zähne und die Bißlage des Kiefers als veränderbare Größe haben als ursächliche Faktoren eine nicht unerhebliche Rolle bei der Entstehung von Funktionsstörungen des Kiefergelenks.
Welche Beschwerden treten bei Funktionsstörungen im Kiefergelenk auf ?
- vom Kiefergelenk ausgehend diffuse Beschwerden im Bereich der Ohres
- oft kommt es zu Rauschgeräuschen oder tinitusartigen Beschwerden im betroffenen Ohr auf der gestörten Seite
- es kommt häufig zu Verspannungen und Blockaden im Bereich der HWS/BWS
- schlechte Schlafqualität
- Spannungskopfschmerzen, die bis in den Bereich einer migräneartigen Symptomatik verlaufen kann
- Schluckbeschwerden und Augenzittern können auch als Begleitsymptome auftreten
In der Regel haben Patienten mit Funktionsstörung einen langen Verlauf beim Orthopäden, ohne einen nachhaltigen Erfolg zu haben.
Wie kann ich mir die Behandlung einer Funktionsstörung vorstellen?
Die Behandlung einer Funktionsstörung verläuft in mehreren Stufen.
Zu Beginn wird ein Screening durchgeführt, welches aufklärt, ob die Beschwerden des Patienten zum Bild einer Funktionsstörung passen.
In der zweiten Stufe erfolgt eine klinische Funktionsanalyse.
Hier werden alle notwendigen Befunde um die Kaumuskulatur und der Zustand der Zähne erfasst.
Ist in der klinischen Funktionsanalyse ein Anzeichen der Beteiligung der Kiefergelenke zu erkennen, wird eine manuelle Strukturanalyse (MSA) gemacht. Mit der MSA kann man den Zustand der Kiefergelenke erfassen.
Eine röntgenologische Darstellung aller Gebissstrukturen einschließlich der Gelenke ist obligatorisch.
Ist das Ergebnis der obigen Untersuchung positiv, wird eine Modellanalyse erstellt. Hierzu wird nach verzugsfreier Abformung die Schanierachse arbiträr bestimmt, d.h. man ermittelt das Rotationszentrum des Kiefergelenks anhand eines technischen Hilfsmittels und stellt so die Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer ohne Einfluss der Zähne im momentanen Zustand fest. Die individuellen Werte des Gelenkes können annähernd durch spezielle Bissnahmen ermittelt werden.
Bei Gelenkbeteiligung ist es möglich, das Gelenk mit einer elektronischen Axiographie genau zu vermessen. Durch Ultraschallsensoren ist es möglich, die exakte Gelenkbahn zu ermitteln und die exakten Werte der Gelenkbewegung für die Einstellung der zahntechnischen Geräte zu erhalten.
Welche Maßnahmen können bei einer Funktionsstörung des Kiefergelenks Besserung bringen?
Nach Ablauf aller Untersuchungen wird bei Bedarf ein funktionstherapeutisches Gerät (Aufbiss Schiene) angefertigt, welches dem System eine störungsfreie Passung mit Freiheit in der horizontalen Ebene anbietet.
Begleitend dazu werden alle notwendigen Maßnahmen wie Physiotherapie, Orthopädie, Psychotherapie, Schmerztherapie und Verhaltensanpassung durchgeführt.
Das Gerät wird je nach Erkrankung den Veränderungen angepasst und nach Besserung der Symptome eine erneute Bissnahme mit der durch das Gerät gefunden Position gemacht.
Nach Montage des Unterkiefermodells zum archivierten eingestellten Oberkiefermodells wird der Therapieaufwand bestimmt.
In der nächsten Phase, falls erforderlich, werden die notwendigen Umstellungen temporär geplant. Mit der einen Methode ist es möglich fehlende vertikale Höhe mit einer Aufbaumethode aufzubauen oder die fehlende Höhe mit CAD/CAM gefrästen Formteilen aufzukleben. Da hier hochvernetzter Kunststoff verwendet werden kann, hat diese Methode die größere Stabilität.
Nach 4-6 monatiger Tragezeit wird der Gebisszustand erneut beurteilt und bei Beschwerdefreiheit eine individuelle minimalinvasive dauerhafte Lösung der Störungen im Gebiss angestrebt.
Nach Neuversorgung ist das Tragen eines Aufbissbehelfes bei Nacht zum Schutz der Zähne obligatorisch.
Bezahlt die gesetzliche Kasse die Funktionstherapie?
Die Funktionstherapie ist eine Leistung in der Gebührenordnung Zahnärzte. Die Kostenträger der privaten Krankenkassen und einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten nicht.